1) Allgemeines
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Sondervermögen nach § 310 Abs.1BGB. Der Käufer/Besteller (im folgenden Kunde genannt) erklärt sich mit Vertragsschluss mit der Geltung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einverstanden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers sind für uns, nur nach ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung, verbindlich. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.
2) Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend und haben eine Gültigkeit von 4 Wochen. Nach Erteilung eines Auftrages erhalten Sie von uns eine Bestellbestätigung die rein zu informativen Zwecken erteilt wird, dass der Auftrag bei uns eingegangen ist. Ein endgültiger Vertragsabschluss kommt erst mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrages zustande und steht unter der auflösenden Bedingung der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
3) Preise und Lieferung
Unsere Preise sind Nettopreise für Wiederverkäufer und professionelle Nutzer und können nach Registrierung auf unserer Internetseite eingesehen werden und verstehen sich unfrei, inkl. Verpackung, zzgl. der jeweiligen MWST. Die Versandkosten sind gewichts- und volumenabhängig und werden zusätzlich berechnet. Ihre Höhe hängt von den uns tatsächlich verrechneten Kosten der Frachtführer ab. Bei Bestellung von Kleinmengen berechnen wir Mindermengenzuschlag! Versichert sind alle Warenlieferungen an unsere Kunden im Rahmen der von der jeweils beauftragten Spedition eingedeckten Transportversicherung. Für Auslandslieferungen gelten die internationalen Regeln. Eine höhere Versicherungssumme nehmen wir nur auf besonderen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten vor. Lieferzeitangaben sind generell unverbindlich. Wird die vereinbarte Lieferfrist um mehr als 4 Wochen überschritten, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmängel, Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Maßnahmen -jeweils auch bei unseren Vorlieferanten- gehören, sind wir berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung nach Absprache mit dem Kunden entsprechend hinauszuschieben.
4) Transport/Gefahrübergang
Wir liefern unfrei ab Werk. Ist der Kunde Kaufmann, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über, jedoch spätestens mit der Übergabe an den Frachtführer. Soweit der Kunde den Transport nicht selbst organisiert, beauftragen wir den Spediteur im Auftrag und für Rechnung des Kunden. An uns abgerechnete Fracht- und Nebenkosten berechnen wir entsprechend weiter. Der Kunde hat die eingehende Ware sofort bei Anlieferung auf Beschädigung zu prüfen. Bei Beschädigung oder unvollständiger Lieferung ist eine Voraussetzung für die Eintrittspflicht der Versicherung eine sofortige Tatbestandaufnahme in Anwesenheit des Speditionsfahrers- zu veranlassen und unverzüglich die Beschädigung schriftlich an uns anzuzeigen. Eine vorbehaltlose Quittung an die Spedition hat zur Folge, dass Transportschäden von der Spedition und somit auch von uns abgelehnt werden.
5) Annahmeverweigerung durch den Kunden
Nimmt ein Kunde die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15 % des Kaufpreises als pauschalen Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzuges sind wir berechtigt die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden bei uns oder einem Lagerhalter einzulagern.
6) Zahlung/Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
Die Belieferung erfolgt gegen Vorkasse oder SEPA Lastschrift. Bei nachgewiesener Bonität bzw. nach erfolgter, positiver Kreditprüfung liefern wir auf Rechnung. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Eine Aufrechnung des Kunden ist nur zulässig soweit sie mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen erfolgt. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
7) Mängelhaftung
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der bemängelte Gegenstand ist sorgfältig verpackt, frachtfrei an uns zu übersenden. Soweit ein Mangel an der Kaufsache vorliegt, sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) berechtigt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Beseitigung des Mangels zu ermöglichen, insbesondere uns Zugang zu dem in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Liefergegenstand zu verschaffen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, es sei denn, wir sind mit der Mängelbeseitigung im Verzug oder er ist durch Gefahr in Verzug zur Mängelbeseitigung gezwungen. Eine Mängelhaftung besteht nicht wenn der Kunde gegen die obigen unter Punkt 7 genannten Bestimmungen verstößt. Gleiches gilt bei unsachgemäßer Montage, Inbetriebsetzung, Verwendung, Behandlung, Lagerung , Wartung, Reparatur, Instandsetzung, oder Änderung des Liefergegenstandes durch den Kunden oder Dritte, für Schäden aufgrund natürlicher Abnützung des Liefergegenstandes, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder sonstiger vom Kunden oder Dritten zu verantwortenden Umstände. Für die Eignung des Liefergegenstandes zur Verwendung und zum Einbau in ein bestehendes System übernehmen wir keine Verantwortung. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Teile des Liefergegenstandes oder Artikel, die selbst üblicherweise als Verbrauchsgegenstände gelten. Dazu gehören insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Netzteile, Lüfter, Verschleißteile wie z.B. Lampen. Schäden die durch Überspannung oder unsachgemäße Bedienung sowie durch zweckentfremdete Verwendung oder Weiterverarbeitung der Ware verursacht werden, fallen nicht unter diese Gewährleistung.
8) Verjährung
Alle Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Gefahrenübergang. Eine Nachbesserung oder Nachlieferung hat auf die Verjährungsfrist keinen Einfluss. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Gleiches gilt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
9) Haftung
Eine Haftung -gleich aus welchen Rechtsgründen- ist ausgeschlossen, soweit im folgenden nichts Gegenteiliges bestimmt ist. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens bleibt unberührt. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Mängel, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und- Beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verwenders.
10) Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag bleibt uns das Eigentum an der gelieferten Ware vorbehalten. Ist der Kunde Kaufmann, behalten wir uns das Eigentum bis zur Begleichung unserer sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Eigentum/Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsuche (Fakturaendbetrag einschl. MwSt.) zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Der Kunde ist verpflichtet die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle erforderlichen Wartungsarbeiten und Instandsetzungen unverzüglich durchführen zu lassen. Der Kunde ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware berechtigt wenn und soweit dieser Weiterverkauf im ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr erfolgt und er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns sicherungshalber in voller Höhe abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Forderung in dem Verhältnis als an uns abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufs bestehende Wertverhältnis unseres Eigentums oder Miteigentums an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren bzw. zu den Miteigentumsrechten anderer an den neu geschaffenen Sachen entspricht. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einzugsermächtigung des Kunden unberührt. Wir werden aber die Forderung nicht selbst einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilenund den Schuldnern die Abtretung an uns anzuzeigen. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Im Falle des Verzuges sind wir gegenüber einem Kaufmann darüber hinaus berechtigt, auch aus anderen Verträgen stammende Vorbehaltsware zurückzufordern, sofern sich diejenige Vorbehaltsware, wegen welcher der Zahlungsverzug eingetreten ist, nicht mehr im Besitz des Kunden befindet. Die Eigentumsvorbehaltsware darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verpfändet, sicherungsübereignet, vermietet oder an Dritte weitergegeben werden. Eine Ausnahme bildet hier nur der genehmigte Verkauf wie weiter oben in Absatz 10 erwähnt.
11) Design und technische Daten
Änderungen im Design bzw.im technischen Bereich, welche die Funktion und Qualität eines Artikels verbessern, und Irrtum bleiben vorbehalten. Alle technischen Informationen, Daten und Abmessungen beruhen auf den Angaben unserer Hersteller und stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar. Logos und Produktbezeichnungen sind in der Regel eingetragene Warenzeichen der Hersteller. Bilder sind Symbolabbildungen, das Produkt kann davon abweichen.
12) Gerichtsstand und Erfüllungsort
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtstand Landau an der Isar, wir sind jedoch berechtigt den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Erfüllungsort, auch für die Nacherfüllung bzw. Abwicklung der Gewährleistung ist für beide Teile Landau an der Isar. Waren, für die Gewährleistung beansprucht wird, sind uns frachtfrei zuzusenden. Das Vertragsverhältnis untersteht deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
13) Sonstiges
Sollte eine oder mehrere der oben stehenden Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder durch später in Kraft tretende Gesetze unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen trotzdem verbindlich. Beide Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt, der mit der unwirksamen Bestimmung erreicht werden sollte. Für Druckfehler übernehmen wir keine Gewähr. Nachdruck, Fotokopien oder sonstige Ablichtungen unserer Kataloge und Webseiten -auch auszugsweise- sowie die Verwendung der Bilder bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Bei Widerruf derselben sind die entsprechenden Abbildungen unverzüglich aus dem Internet zu entfernen bzw. dürfen entsprechende Drucksachen nicht mehr verwendet werden.